• Ambulante, stationäre und Zahn-Zusatzversicherung in Einem. Die DKV Rundum-Zusatzversicherung. (Tarif BMG)

    Beitrag und Selbstbeteiligung

    Ambulant

      • Ambulante Behandlung und Untersuchung sowie Kinderwunschbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen: 100% Kostenerstattung
      • Vorsorgeuntersuchungen (auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus): 100 % Kostenerstattung
      • Schutzimpfungen: 100 % Kostenerstattung
      • Naturheilverfahren (gemäß Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel): Bis zu 80 % Kostenerstattung (insgesamt max. 1.000 Euro je Versicherungsjahr)
      • Lasik Operation (nach vorheriger schriftlicher Zusage): 100 % Kostenerstattung
      • Psychotherapie (ohne Vorleistung GKV nur nach vorheriger Zusage): Erste 30 Sitzungen: 100 % Kostenerstattung, ab 31. Sitzung: bis zu 80 % Kostenerstattung, ab 61. Sitzung: bis zu 70 % Kostenerstattung
      • Arznei- und Verbandmittel: 100 % Kostenerstattung
      • Hilfsmittel: 100 % Kostenerstattung (Sehhilfen bis zu 500 Euro innerhalb von 24 Monaten)
      • Heilmittel 100% bis zu den Höchstbeträgen des tariflichen Verzeichnisses (z.B. Massagen oder Bäder)
      • Leistungen des Heilpraktikers (im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) sowie Arzneimittel): bis zu 80 % Kostenerstattung, insgesamt max. 1.000 Euro je Versicherungsjahr
      • Notfall-Transport zum Arzt bzw. Krankenhaus: 100 % Kostenerstattung

    Stationär

      • Allgemeine Krankenhausleistungen: 100 % Kostenerstattung
      • privatärztliche Versorgung einschließlich Chefarzt: 100 % Kostenerstattung
      • Zweibettzimmer: 100 % Kostenerstattung (Einbettzimmer 60% Kostenerstattung - falls ein Zweibettzimmer Regelleistung ist. Ergänzendes Einbettzimmermodul BMZ1G kann darüber hinaus hinzuversichert werden)
      • Ersatz-Tagegeld (wenn die wahlärztliche Behandlung und/oder das Ein-/Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen wird): Bis zu 80 Euro
      • Transport zum und vom Krankenhaus: 100 % Kostenerstattung

    Beim Zahnarzt

      • Zahnbehandlung (außer Einlagefüllungen und Zahnkronen): 100 % Kostenerstattung
      • Professionelle Zahnreinigung und Individual-Prophylaxe: 100 % Kostenerstattung
      • Kieferorthopädie (bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Lebensjahr): 100 % Kostenerstattung
      • Einlagefüllungen, Zahnkronen und Zahnersatz (z.B. Brücken, Zahnprothesen, Implantate, max. 6 Implantate je Kiefer): Bis zu 85 % Kostenerstattung (in ersten 5 Versicherungsjahren begrenzte Kostenerstattung)
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    Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV