DKV Auslandskrankenversicherung: Bis zu 8 Wochen für Einzelpersonen oder Familien
Bei diesem Tarif gelten keine Vorteile aus dem Gruppenversicherungsvertrag.
Sicher und sorglos auf Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen. Mit unserem leistungsstarken Krankenschutz ab 9,90 EUR pro Person und Jahr werden Sie im Ausland wie ein Privatpatient behandelt.
Vorteile der Auslandskrankenversicherung:
- Sie genießen einen leistungsstarken Schutz bei Krankheit oder Unfall im Ausland
- Schnelle Hilfe durch 24-Stunden-Notruf-Service
- Sie sichern sich für sich und Ihre Begleitpersonen einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
1Geburtsdatum angeben
2Tarife vergleichen | Einzelperson | Familie |
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Auslandsschutz für Einzelperson | Auslandsschutz für Familien. Ehe-/Lebenspartner und mehrere Kinder unter 25 Jahren absichern. | |
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Beitrag pro Jahr |
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Auszeichnungen |
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Leistungen |
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Einmalige Pauschale bei stat. Behandlung wg. schwerer Erkrankungen
Familie Bei einer vollstationären medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung des Versicherten zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 500 Euro einmalig je nachfolgend aufgeführter Erkrankung während der Vertragslaufzeit - Bösartige Tumorerkrankungen (z.B. Lungenkrebs, Darmkrebs, Brustkrebs) - gutartige Tumore des Nervensystems (z.B. Tumor der Hirnhaut oder des Hörnerven) - Herzerkrankungen (z.B. Verengung der Herzkranzgefäße, Herzrhythmusstörungen) - arterielle Gefäßerkrankungen (z.B. Erweiterung der Bauchschlagader, Verengung der Beinschlagader) - Erkrankungen der Wirbelsäule mit Beeinträchtigung von Nerven (z.B. Bandscheibenvor-fall) - Erkrankungen und Verletzungen des Kniegelenks und des Schultergelenks (z.B. Arthro-se, Kreuzbandriss) Die Pauschale zahlen wir - unabhängig von einer Auslandsreise - auch bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung in Deutschland |
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Ärztliche Behandlung
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen |
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Arznei- und Verbandmittel
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel, die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden. |
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Heilmittel und Hilfsmittel
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw. Osteopathen verordnet werden. Als Heilmittel gelten ausschließlich: Bäder, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Heilgymnastik sowie Bestrahlungen und andere Anwendungen des elektrischen Stroms. |
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Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung |
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Stationärer Krankenhausaufenthalt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus am Aufenthaltsort.
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Begleitperson im Krankenhaus
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine erwachsene Begleitperson im Krankenhaus bei einem stationärem Aufenthalt eines versicherten minderjährigen Kindes. |
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Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese wegen Erkrankungen, als Unfallfolge oder Tod der versicherten Person im Ausland anfallen. |
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Krankenrücktransport
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Auch Kosten für eine Begleitperson, wenn diese ebenfalls mitversichert ist. |
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Notrufservice
Ganzjähriger telefonischer Notrufservice.
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Einzelperson | Familie | |
Beitrag pro Jahr |
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