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Stocken Sie die gesetzlichen Leistungen um 50% auf - Tarif PZU50
Kurzbeschreibung
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Im Versicherungsfall zahlen wir Ihnen grundsätzlich den Gegenwert der Leistung, den Sie aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben, in halber Höhe (50%) aus.
Häusliche Pflege
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durch Laienpfleger (z.B. Verwandte)
- Pflegegrad 1: siehe Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 2: 158 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 272,50 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 364 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 450,50 Euro monatlich
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durch Pflegefachkräfte
- Pflegegrad 1: siehe Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 2: 344,50 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 649 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 806 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 997,50 Euro monatlich
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Verhinderungspflege
- bei Verhinderung des Laienpflegers und mindestens Pflegegrad 2
- bis zu 806 Euro jährlich für längstens 6 Wochen
- bis zu 403 Euro Aufstockung durch Leistungen aus Kurzzeitpflege möglich
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Entlastungsleistungen
- bis zu 125 Euro für zweckgebundene Leistungen (z.B. Unterstützung beim Wäschewaschen oder Begleitung bei Spaziergängen)
- in allen Pflegegraden
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Hilfsmittelpauschale
- bis zu 20 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- 259 Euro Jahrespauschale anstelle von Leistungen für Pflegehilfsmittel
Kurzzeitpflege (kurzzeitige vollstationäre Pflege in Pflegeheimen)
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- bis zu 806 Euro jährlich für längstens 8 Wochen
- zusätzlich bis zu 806 Euro Aufstockung durch Leistungen aus der Verhinderungspflege möglich
Pflege in Pflegeheimen (Vollstationäre Pflege)
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Pflegegrad 1
62,50 Euro pauschal monatlich
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Pflegegrad 2
385 Euro pauschal monatlich
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Pflegegrad 3
631 Euro pauschal monatlich
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Pflegegrad 4
887,50 Euro pauschal monatlich
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Pflegegrad 5
1.002,50 Euro pauschal monatlich
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
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bis zu 2.000 Euro Zuschuss je Maßnahme
Serviceleistungen
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Das kostenlose Pflegetelefon der DKV unterstützt kompetent bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Geltungsbereich
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- Versicherungsschutz innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus auch in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
- Außerdem Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten außerhalb der EU bzw. des EWR von bis zu insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein.
Versicherungsbedingungen herunterladen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten herunterladen Kundeninformationsblatt herunterladenAusgezeichnet – die Leistungen der DKV
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