• Tagegeld bei Kuren - Tarif KombiMed KKUR

    Besonderheiten

    • 40 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

      • die gesetzlich krankenversichert sind,
      • die im brancheneinheitlichen Basistarif versichert sind,
      • die Anspruch auf Heilfürsorge oder vergleichbare Versorgung haben,
      • deren Beihilfebemessungssatz 75% oder mehr beträgt.
    • bis 80 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

      deren Beihilfebemessungssatz mindestens 50% und unter 75% beträgt.

    • bis 120 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

      deren Beihilfebemessungssatz mindestens 25% und unter 50% beträgt.

    • bis 160 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,

      • die zu 100% privat krankenversichert sind,
      • deren Beihilfebemessungssatz weniger als 25% beträgt.
    • Tarif sieht unter anderem keine Leistungen vor für

      • ambulante oder stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
      • eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.

    Ambulanter Kuraufenthalt

    • 40 EUR bis 160 EUR Tagegeld pro Tag

      • des Kuraufenthaltes vereinbar
      • als Kuraufenthalt sind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen
    • 75% des vereinbarten Kur-Tagegeldes

      • für jeden Tag des ambulanten/ teilstationären Kuraufenthaltes
      • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
      • wenn Aufenthalt selbst gezahlt wird (z.B. kein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung)
    • 30 EUR Kur-Tagegeld

      • für jeden Tag des ambulanten/ teilstationären Kuraufenthaltes
      • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
      • wenn Kosten des Aufenthaltes durch einen Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) übernommen werden

    Stationärer Kuraufenthalt

    • 40 EUR bis 160 EUR Tagegeld pro Tag

      • des Kuraufenthaltes vereinbar
      • als Kuraufenthalt sind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen
    • 100% des vereinbarten Kur-Tagegeldes

      • für jeden Tag des stationären Kuraufenthaltes
      • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
      • wenn Aufenthalt selbst gezahlt wird (z.B. kein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung)
    • 40 EUR Kur-Tagegeld

      • für jeden Tag des stationären Kuraufenthaltes
      • bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
      • wenn Kosten des Aufenthaltes durch einen Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) übernommen werden
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    Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV