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Tagegeld bei Kuren - Tarif KombiMed KKUR
Besonderheiten
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40 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,
- die gesetzlich krankenversichert sind,
- die im brancheneinheitlichen Basistarif versichert sind,
- die Anspruch auf Heilfürsorge oder vergleichbare Versorgung haben,
- deren Beihilfebemessungssatz 75% oder mehr beträgt.
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bis 80 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,
deren Beihilfebemessungssatz mindestens 50% und unter 75% beträgt.
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bis 120 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,
deren Beihilfebemessungssatz mindestens 25% und unter 50% beträgt.
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bis 160 EUR Tagessatz vereinbar für Personen,
- die zu 100% privat krankenversichert sind,
- deren Beihilfebemessungssatz weniger als 25% beträgt.
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Tarif sieht unter anderem keine Leistungen vor für
- ambulante oder stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
- eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
Ambulanter Kuraufenthalt
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40 EUR bis 160 EUR Tagegeld pro Tag
- des Kuraufenthaltes vereinbar
- als Kuraufenthalt sind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen
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75% des vereinbarten Kur-Tagegeldes
- für jeden Tag des ambulanten/ teilstationären Kuraufenthaltes
- bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
- wenn Aufenthalt selbst gezahlt wird (z.B. kein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung)
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30 EUR Kur-Tagegeld
- für jeden Tag des ambulanten/ teilstationären Kuraufenthaltes
- bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
- wenn Kosten des Aufenthaltes durch einen Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) übernommen werden
Stationärer Kuraufenthalt
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40 EUR bis 160 EUR Tagegeld pro Tag
- des Kuraufenthaltes vereinbar
- als Kuraufenthalt sind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen
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100% des vereinbarten Kur-Tagegeldes
- für jeden Tag des stationären Kuraufenthaltes
- bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
- wenn Aufenthalt selbst gezahlt wird (z.B. kein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung)
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40 EUR Kur-Tagegeld
- für jeden Tag des stationären Kuraufenthaltes
- bis zu 28 Tage alle 3 Jahre
- wenn Kosten des Aufenthaltes durch einen Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) übernommen werden
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