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Ambulante Zusatzversicherung - KombiMed Ambulant Privat Tarif KAMP
Beitrag und Selbstbeteiligung
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ohne Selbstbeteiligung
Beim Arzt
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100 % ärztliche Behandlung und Untersuchung
- nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- 85 % ohne Vorleistung
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100 % Vorsorgeuntersuchungen
- nach gesetzlich eingeführten Programmen
- unabhängig von den gesetzlichen Altersgrenzen
- 85 % ohne Vorleistung
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100 % für Schutzimpfungen
- für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) bzw. Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit empfohlenen Schutzimpfungen
- 85 % ohne Vorleistung
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Psychotherapie nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 100 % für 1. - 30. Sitzung
- 80 % für 31. bis 60. Sitzung
- 70 % ab 61. Sitzung
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Psychotherapie ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 85 % für 1. - 30. Sitzung
- 70 % für 31. - 60. Sitzung
- 50 % ab 61. Sitzung
- vorherige Schriftliche Zusage durch DKV notwendig
Sehhilfen
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100 % für Sehhilfen und Lasik-Operation
- nach Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Begrenzung für Sehhilfen auf max. 500 € innerhalb von 24 Monaten
- Lasik-Operation nur nach vorheriger schriftlicher Zusage
- 85 % ohne Vorleistung
Arzneimittel
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100 % für Arznei- und Verbandmittel
- nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- 85 % ohne Vorleistung
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Ausnahmen
- Mittel zur Empfängnisverhütung
- Präparate wegen erektiler Dysfunktion oder zur Steigerung der sexuellen Potenz
- Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulierung des Körpergewichts
- Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses
- Präparate zur Raucherentwöhnung
- Präparate zur Anti-Aging-Behandlung, Lifestyle-Behandlung bzw. kosmetischen Behandlung (z. B. Faltenglättung)
- Vitaminpräparate außerhalb der gezielten Behandlung von Vitaminmangelerkrankungen
- kosmetische Mittel, Pflege- und Desinfektionsmittel, Badezusätze
- Stärkungsmittel, Mineralwässer sowie Nährmittel, sofern nicht medizinisch notwendige Sondennahrung
Hilfsmittel
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100 % für Hilfsmittel mit vorheriger schriftlicher Zusage
- nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- 85 % ohne Vorleistung
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100 % für Hilfsmittel ohne vorheriger schriftlicher Zusage
- Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder
- Einlagen zur Fußkorrektur
- Gehstützen
- Inhalationsgeräte
- Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen
- orthopädische Maßschuhe (erstattungsfähig ist der Teil der Aufwendungen, der 100 € – bis zum 20. Lebensjahr 50 € – übersteigt)
- orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen
- Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
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100 % für Hörgeräte
- nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Begrenzung auf maximal 1.000 € pro Hörgerät
- 85 % bis maximal 850 € pro Hörgerät ohne Vorleistung
Heilmittel
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100% bei Vorleistung GKV, 85% ohne Vorleistung GKV; bis zu den Höchstbeträgen des tariflichen Verzeichnisses
Heilpraktiker
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100 % für Heilpraktiker und Naturheilverfahren
- einschließlich hierzu verordneter Arzneimittel
- Pro Versicherungsjahr Begrenzung auf maximal je 1.000 € für Heilpraktiker und 1.000 € für Naturheilverfahren
- gilt für alle Leistungen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. gemäß Hufelandverzeichnis
Ausland
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Leistungserstattung auch im Ausland
bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Staaten der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz
Besonderheiten
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100 % für gesetzliche Zuzahlungen
die im unmittelbaren Zusammenhang mit den versicherten ambulanten Leistungen stehen (z.B. Arzneimittelzuzahlungen)
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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