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Mehr Brille als in der gesetzlichen Krankenversicherung - KombiMed Tarif KSHR
Sehhilfen
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80 %
- ab dem 14. Lebensjahr bis zu 200 Euro einmal alle 2 Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen. Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge
- bis zum 14. Lebensjahr bis zu 100 Euro bei medizinischer Notwendigkeit.
Ausland
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100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
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100 % stationäre Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
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100 % akute ambulante Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
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24-Stunden-Notrufservice
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100 % Krankenrücktransport
bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %
Versicherungsbedingungen herunterladen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten herunterladen Kundeninformationsblatt herunterladenAusgezeichnet – die Leistungen der DKV
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