• Mehr Brille als in der gesetzlichen Krankenversicherung - KombiMed Tarif KSHR

    Sehhilfen

    • 80 %

      • ab dem 14. Lebensjahr bis zu 200 Euro einmal alle 2 Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen. Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge
      • bis zum 14. Lebensjahr bis zu 100 Euro bei medizinischer Notwendigkeit.

    Ausland

    • 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung

      bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten

    • 100 % stationäre Behandlung

      bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten

    • 100 % akute ambulante Behandlung

      bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten

    • 24-Stunden-Notrufservice

    • 100 % Krankenrücktransport

      bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %

    Versicherungsbedingungen herunterladen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten herunterladen Kundeninformationsblatt herunterladen

    Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV