• Zusatzversicherung für Brille, Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) und Reisen - Tarif KHMR

    Sehhilfen

    • 90 % Sehhilfen

      (inkl. Brillenfassungen) bis 300 €, ab dem 14. Lebensjahr besteht ein erneuter Anspruch bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. Ohne Veränderung frühestens 2 Jahre nach dem letzten Sehhilfenbezug

    Hilfsmittel

    • 80 % Hilfsmittel

      bis zu 300 € je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung

    • 80 % Hörgeräte

      bis zu 600 €

    Ausland

    • 100 % ambulante Behandlung

      akute, nicht geplante Behandlungen

    • 100 % stationäre Behandlung

      akute, nicht geplante Behandlungen

    • 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung

      Zahnfüllung in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen

    • 100 % Krankenrücktransport

      bei medizinischer Notwendigkeit und Organisation durch die DKV

    • bis 10.000 € Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall

    • bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten

    • 24-Stunden-Notrufservice

    Versicherungsbedingungen herunterladen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten herunterladen Kundeninformationsblatt herunterladen

    Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV