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Zusatzversicherung für Brille, Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) und Reisen - Tarif KHMR
Sehhilfen
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90 %
- ab dem 14. Lebensjahr bis zu 300 Euro einmal alle 2 Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen. Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.
- bis zum 14. Lebensjahr bis zu 300 Euro bei medizinischer Notwendigkeit.
Hilfsmittel
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80 % Hilfsmittel
bis zu 300 € je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung
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80 % Hörgeräte
bis zu 600 €
Ausland
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100 % ambulante Behandlung
akute, nicht geplante Behandlungen
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100 % stationäre Behandlung
akute, nicht geplante Behandlungen
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100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
Zahnfüllung in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
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100 % Krankenrücktransport
bei medizinischer Notwendigkeit und Organisation durch die DKV
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bis 10.000 € Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
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bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten
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24-Stunden-Notrufservice
Versicherungsbedingungen herunterladen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten herunterladen Kundeninformationsblatt herunterladenAusgezeichnet – die Leistungen der DKV
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